Andere haben kein Recht, sich meiner Entscheidungen wegen schlecht zu fühlen. Wer mich um einen Gefallen bittet, darf, wenn ich der Bitte nachkomme, sich einmal entschuldigen für die Umstände; fragt er aber beständig nach, ob es nicht doch zu viel sei, ist er beständig zerknirscht ob der Last, die er mir bereitet, darf ich kaum darüber reden, wenn es mich etwas anstrengt, weil ich weiß, dass ich ihm sogleich ein schlechtes Gewissen mache, so ist das übergriffig und die wahre Belastung. Er zwingt mich zu nichts, ich habe frei entschieden, ihm zu helfen, diese meine Entscheidung hat er nun zu achten.
Das schlechte Gewissen des Hilfesuchenden
Okt 13, 2022 | Vermischte Gedanken