Das Privatrecht fordert nach Kant die Einschränkung von jedermanns Willkür so weit, wie es nötig ist, damit neben ihr die Willkür jedes anderen bestehen kann. Alles Recht dreht sich also um die Erhaltung der Freiheit. Und daher dreht es sich um das, was Kant das Mein und Dein nennt: um das Eigentum. Hier unterscheidet Kant angeborene und erworbene Rechte, also Rechte an dem, was von Geburt her, und an dem, was durch Erwerbung das Meine ist. Das angeborene Menschenrecht ist das Recht an der eigenen Freiheit. Die eigentliche Aufgabe der Rechtsphilosophie besteht aber in der Lösung der Frage, wie man ein Recht erwerben kann, also wie Eigentum möglich ist.
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Das Privatrecht und den juridischen Idealismus bespricht Kant in seiner Metaphysik der Sitten. Zur Ergänzung und zum besseren Verständnis sollte man auch seine Vorarbeiten zur Metaphysik der Sitten lesen.