Der Philosoph ist für Kant nicht nur ein Gelehrter unter anderen, sondern nimmt eine ganz besondere Stellung ein und hat eine ganz besondere Rolle im Staate: Anders als der Priester, Staatsbeamte oder Arzt dient er nicht der Welt, die ist, sondern der Welt, die werden soll; er hat ist nicht unmittelbar nützlich, hat keine gesellschaftliche Funktion – aber kann eben deshalb die Verantwortung für die Aufklärung und den Fortschritt des Menschengeschlechts übernehmen. Der Streit der drei höheren universitären Fakultäten – Theologie, Jura und Medizin – mit der philosophischen hat Kant in vielen seiner Schriften beschäftigt. Er mag oft übergangen oder als Nebensache behandelt werden, aber er ist der Schlüssel zum Verständnis von Kants philosophischem Anliegen und Projekt. Überdies ist er auch in der heutigen Welt von größter Aktualität.
Um nachzuvollziehen, wie Kant die vier Fakultäten jeweils charakterisiert und wie er den Streit der oberen mit der philosophischen beschreibt, sollte der Interessierte die Einleitung und die I. Nummer im ersten Abschnitt des Streits der Fakultäten lesen. Sehr aufschlussreich ist auch Reflexion 430 aus seinem handschriftlichen Nachlass zur Anthropologie.