Das Recht hat zu seinem Gegenstand das Mein und Dein, sowohl das angeborene als auch das erworbene Eigentum. Im Naturzustand aber ist alles erworbene Eigentum nur provisorisch und es gibt keine Garantie, dass andere das Meine als das Meine achten werden. Eben deshalb bedarf es des Staates: Dessen Aufgabe besteht darin, jedem das Seine zu geben, also jedem sein Eigentum zu garantieren. Dies verlangt aber, dass der Staat selbst mit seinen Gesetzen und seiner Verfassung erhalten bleibe und souverän sei. Und deshalb muss das, was zum Bestehen des Ganzen notwendig ist, auch Eigentum dieses Ganzen sein und darf niemals einem Einzelnen gehören.
Über die Rolle des Staates mag man vor allem Kants Metaphysik der Sitten, die Vorarbeiten zur Metaphysik der Sitten und den handschriftlichen Nachlass zur Rechtsphilosophie lesen.