Den Verstand beschreibt Kant als das Vermögen der Begriffe. Diese Begriffe aber teilen sich in zwei Klassen: empirische Begriffe und reine Begriffe, welch letztere trotz ihrer Reinheit noch immer sinnlich oder aber reine Verstandesbegriffe, auch Notionen oder Intellectualia genannt, sein können. Deren Ursprung ist eine alte Streitfrage in der Philosophie: Entstammen sie den Sinnen, wie die Empiristen meinen, oder dem Verstand, wie die Rationalisten lehren? Wie auch in anderen Fragen vertritt Kant zwar den Rationalismus, aber einen durch den Empirismus berichtigten subjektiven und kritischen Rationalismus.
Den Vorgang der Begriffsbildung findet man vor allem in Kants Logik und in seinen Vorlesungen zur Logik beschrieben.
Über den Witz und die Urteilskraft, die hieran beteiligten Vermögen, kann man am ehesten in seiner Anthropologie in pragmatischer Hinsicht und seinen Vorlesungen zur Anthropologie nachlesen.
Die Fragestellung der Physiologie der Vernunft und damit den Streit zwischen Empiristen und Rationalisten findet man schließlich in § 10. der Kritik der reinen Vernunft aufgelöst.