Alles Handeln folgt nach Kant entweder dem Prinzip der Moral oder dem der Glückseligkeit. Dies gilt auch für das politische Handeln und also dient die Politik entweder der Verwirklichung des Rechts, wie es von der Vernunft gefordert wird, oder sie dient dem allgemeinen Wohlstand. Genau hierum dreht sich nach Kant der Streit der philosophischen Fakultät mit der juristischen. Nach ihm darf Politik zwar klug und also auf Vorteil bedacht sein, aber nur im Rahmen und nicht auf Kosten des Rechts.
Über die Rolle der Politik und ihr Verhältnis zu Recht und Klugheit spricht Kant immer wieder an verstreuten Stellen seiner moralischen und anthropologischen Schriften, vor allem in seinen Aufsätzen Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis und Zum ewigen Frieden sowie in seinem handschriftlichen Nachlass zur Moralphilosophie.