Kant unterscheidet zwei Regierungsarten: Die despotische und die republikanische. Die Regierungsform ist dabei von der Staatsform verschieden: Autokratie, Aristokratie oder Demokratie können allesamt despotisch oder republikanisch regieren. Entscheidend ist für Kant nicht, wer der Souverän im Staat ist, entscheidend ist, dass der Souverän die Bürger repräsentiert und Gesetze gibt, die die Freiheit wahren und dem Gemeinwillen entsprechen, sowie dass der Souverän nicht zugleich Regent ist, also Gesetzgebung und ausführende Gewalt voneinander geschieden sind. Die Republik ist ein Rechtsstaat, der die Menschen allein der Vernunft unterwirft, die Despotie ein Unrechtsstaat, in dem sie von der Willkür des Herrschers abhängen.
Den Republikanismus und seine drei Prinzipien beschreibt Kant in seinen Aufsätzen Zum ewigen Frieden und Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis sowie den Vorarbeiten zu beiden Texten zudem in seinem handschriftlichen Nachlass zur Anthropologie und zur Rechtsphilosophie.