Das Strafrecht macht einen wichtigen Teil der Rechtslehre aus. Umso misslicher ist, dass es bei Kant ganz misslungen ist: Er tritt für ein Vergeltungsstrafrecht ein, das die durch das Verbrechen verletzte Gerechtigkeit wieder herstellen soll. Dabei verliert er die eigentliche Aufgabe des Rechts aus den Augen: Die Freiheit der Menschen zu sichern.
Auch im Mittelalter mochte ein gesunder Mensch nicht Henker sein.
Das Strafrecht behandelt Kant vornehmlich in seiner Metaphysik der Sitten.