Das Strafrecht macht einen wichtigen Teil der Rechtslehre aus. Umso misslicher ist, dass es bei Kant ganz misslungen ist: Er tritt für ein Vergeltungsstrafrecht ein, das die durch das Verbrechen verletzte Gerechtigkeit wieder herstellen soll. Dabei verliert er die eigentliche Aufgabe des Rechts aus den Augen: Die Freiheit der Menschen zu sichern.
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Auch im Mittelalter mochte ein gesunder Mensch nicht Henker sein.

 

Das Strafrecht behandelt Kant vornehmlich in seiner Metaphysik der Sitten.