Nur eines kann ewigen Frieden garantieren: Wenn die Gesetzlosigkeit zwischen den Staaten beendet und ein für alle verbindliches Völkerrecht errichtet wird, das von einem alle Staaten umfassenden Völkerbund durchgesetzt wird. Damit aber ein solcher dereinst errichtet werden kann, sollten die Staaten sich schon im Zustand der Gesetzlosigkeit freiwillig an ein gewisses Völker- und Kriegsrecht halten: nämlich sich so verhalten, dass ein einstmaliger gemeinsamer Eintritt in einen Völkerbund und eine friedliche Rechtsordnung möglich bleibt. Sie sollten also Kriege, wenn sie sie führen, als ein notwendiges Übel des Naturzustands behandeln, aber keinen totalen Krieg führen, der auf Sieg um jeden Preis und auf Vernichtung des Gegners ausgeht, sondern den Krieg stets so führen, dass ein schlussendlicher Friede möglich bleibt.
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Wie wir den Naturzustand zwischen den Staaten verlassen und auf einen Völkerbund hinarbeiten können, führt Kant in Zum ewigen Frieden aus.