Die Urteilskraft ist das zweite der drei von Kant untersuchten Denkungsvermögen. Sie hat eine zentrale Funktion, weil sie den Verstand und die Vernunft, das Denken und die Sinnlichkeit, das Allgemeine und das Besondere miteinander verbindet. Auch ist es gerade das eigene Urteil, für das keine Regel gegeben werden kann, weil es dann nicht mehr eigenes Urteil wäre und weil dann wieder über die Anwendung dieser Regel geurteilt werden müsste, wovor die Unaufgeklärten beständig davonzulaufen suchen.
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Über die Urteilskraft und ihre Bedeutung für den Menschen verbreitet Kant sich in seiner Anthropologie in pragmatischer Hinsicht und auch seinen Vorlesungen zur Anthropologie.

Wer insbesondere an der reflektierenden Urteilskraft und ihrem Begriff der Zweckmäßigkeit bzw. einer Technik der Natur interessiert ist, sollte die Einleitung in die Kritik der Urteilskraft, mehr noch aber die Erste Einleitung in die Kritik der Urteilskraft lesen, die hierin noch klarer und ausführlicher ist.