Der Naturzustand ist ein Krieg aller gegen alle. Nur öffentliches Recht kann ewigen Frieden schaffen: Es muss Gesetze geben, die jedem das Seine sichern, und diese Gesetze müssen verbindlich sein und durchgesetzt werden. Das Staatsrecht soll Frieden zwischen Individuen schaffen, das Völkerrecht zwischen Staaten. Aber damit ein solches Staats- oder Völkerrecht eingeführt werden kann, muss es zunächst ein globales Weltbürgerrecht geben: Es darf eben kein totaler Krieg aller gegen alle herrschen, sondern jeder Mensch muss ein allgemeines Besuchsrecht haben. Denn nur wenn der, der einer Rechtsgemeinschaft nicht angehört und nicht durch die in ihr herrschenden Gesetze geschützt ist, die Möglichkeit hat, seinen Beitritt zu dieser wenigstens anzubieten, kann eine Rechtsgemeinschaft überhaupt entstehen.
Das Weltbürgerrecht behandelt Kant in seiner Schrift Zum ewigen Frieden sowie in seiner Metaphysik der Sitten.